Not mit Tauben – was tun?
Wir helfen weiter: 0177 250 44 33
1. Tauben im Haus?
Wichtig! Sollten sich Tauben in Ihrem Gebäude oder einem Gebäude unter Ihrer Zuständigkeit angesiedelt haben, deutlich erkennbar an dem herumliegenden Kot, dürfen Sie unter keinen Umständen die Tiere hinausjagen und die Öffnung verschliessen, durch welche die Tiere hereinkommen. Zuerst muss eine sachkundige Person hinzugezogen werden – unabhängig von der Jahreszeit.
Wer Eingriffe auf „eigene Faust“ durchführt, nimmt das Einsperren und qualvolle Verenden von Tieren in Kauf, was einen ein Verstoss gegen Art. 20a Grundgesetz, § 1 Tierschutzgesetz darstellt.
Als Arbeitnehmer/Beauftragter können Sie dies auch vorhalten, sollte ein Arbeit-/Auftraggeber Sie unter Druck setzen. Lassen Sie sich nicht zu einer Straftat drängen. Es gibt gute Lösungen, bei welchen weder Mensch noch Tier schaden nehmen.
Wir bieten die erforderliche sachkundige Kontrolle an Ort und Stelle kostenfrei, zügig und unkompliziert an. Sollte eine tierschutzgerechte Vergrämung der nächste Schritt sein, bieten wir auch diese Leistung kostenfrei an. Wir beraten, ob ein Insektizid zum Einsatz kommen sollte.
In manchen Fällen übernehmen wir sogar die sonst äusserst kostenintensive Reinigung.
Diese Massnahmen führen zu Einsparung hoher Kosten und Tierleid.
Je eher Sie die Situation melden, desto schneller können wir die erforderlichen Massnahmen ergreifen – zum Wohl von Mensch und Tier.
2. Tauben auf dem Balkon?
Wenn sich Tauben auf Ihrem Balkon aufhalten, sind die Möglichkeiten des Eingreifens abhängig davon, ob bereits ein aktives Gelege (Eier im Nest) vorhanden ist oder nicht. Und wie Ihr Ausgangspunkt zum Kontakt mit den Tieren ist. Beobachten Sie Tauben auf einem Nest sitzend, kann eine schnelle Kontaktaufnahme zu uns viel entscheiden – denn bis zu einem bestimmten Punkt lassen sich Eier tauschen/entfernen, am nächsten Tag schon nicht mehr. Wir sind schnell zur Stelle. Auch wenn Sie die Tauben gern auf ihrem Balkon haben, ein „einfach machen lassen“ ist weder „natürlich“ noch unbedingt im Sinne der Tiere. Diese freuen sich in jedem Fall über einen Aufenthaltsort, sofern sie dort sicher sind. Dagegen spricht, soweit Sie bereit sind, den Kot gelegentlich zu entfernen, nichts – ihrem angezüchteten Brutzwang gehen Stadt- bzw Haustauben jedoch nicht „aus Lust an der Freude“ nach. Es handelt sich um ein domestiziertes Nutz/Haustier, welches ohne Betreuung ein Leben im Elend führt. Betreuung bedeutet auch ein kontrollieren der Vermehrung. Den Jungen steht dasselbe harte Leben bevor wie das ihrer Eltern – bis wir kommunal betreute Taubenschläge in ausreichender Zahl in Flensburg erreicht haben. Daher meinen wir, dass das tierschutzkonforme Verhindern möglichst vieler Bruten den bereits vorhandenen Tauben hilft. Wir beraten Sie gern zu jedem Einzelfall, stellen bei Bedarf Tauscheier und gesundheitlich unbedenkliches Insektizid (Kieselgur) zur Verfügung
3. Tauben am Haus, an der Fassade, in der Gasse
Je nach Situtation ist unterschiedlich, welche Massnahmen wir ergreifen können. In jedem Fall hilft es uns, die Stadt Flensburg zu einem flächendeckenden Konzept zum richtigen Umgang mit Tauben zu bewegen, wenn wir diese Misstände dokumentieren können. Dafür müssen diese die meldende Person nicht zwingend stören, so oder so geht es auch darum, diese Zustände, welche auch für die Tauben eine langsame Qual bedeuten, langfristig zu beenden. Daher: bitte meldet Euch!
Haustauben gehören in einen Taubenschlag.
Da in Flensburg immer mehr Dachböden zu Loft-Wohnungnen ausgebaut werden, werden auch stetig mehr Taubenbesiedlungen entdeckt und die Tiere ausgesperrt. Dann folgt IMMER eine Situation, die kaum bekannt ist: Die Tiere richten sich aufgrund ihrer hohen, vom Menschen angezüchteten Standorttreue notdürftig so dicht es geht um den vorherigen Siedlungsort ein. Das heisst dann oft, zwischen den Altbauten, auf Mauervorsprüngen, Lüftungslöchern, Markisen und Vordächern. Gerade in den dunklen, feuchten Gassen bildet sich schnell die ganze Verelendung der unbetreuten Streuner ab: Berge von Kot, Kadaver von Jungtieren, welche oft so eine Geruchsbelästigung verursachen, dass Anwohnende ihre Fenster in diese Richtung zum Lüften nicht mehr öffnen mögen. Oft sind Beobachtende auch gehemmt, diese Zustände dem Ordnungsamt zu melden, vielleicht weil sie ahnen, dass es keine gute Lösung bringen wird. Tatsächlich ist die bisherige Vorgehensweise, ein Vergrämungsunternehmen zu bestellen, welches oft zu Netzen greift, eine tierschutzrechtlich inakzeptable Massnahme. Die Tiere können sich wie gesagt aus eigenem Antrieb nicht umorientieren und versuchen weiter, an diese Sitzplätze heranzukommen. Sie verenden kläglich in den Netzen oder gelangen wieder hinter die Netze. Ungeachtet des genauen Sachverhalts: wir kommen zügig zu Hilfe und bewerten die individuelle Situation.